Westhauser Design.Studio · Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Zusammenarbeit mit Unternehmen.
Stand: 7. Oktober 2026
Auf einen Blick
1. Geltungsbereich und Vertragsunterlagen
2. Angebot und Vertragsschluss
3. Zusammenarbeit und Mitwirkung
4. Vergütung und zusätzliche Leistungen
5. Gestaltung, Print und Fotografie
9. Optionaler regelmäßiger Backup-Service
10. Optionaler WordPress-Update-Service
11. Laufzeiten und Vertragsende
13. Urheber- und Nutzungsrechte
Westhauser Design.Studio, Inhaber Matthias Westhauser, Frankenhof 6, 74245 Löwenstein, E-Mail: mw@westhauser.com (nachfolgend „Studio“).
1. Geltungsbereich und Vertragsunterlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Unternehmern, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der zugehörigen Leistungsvereinbarung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit das Studio ihrer Geltung zustimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Website ist eine Einladung zur Anfrage. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots zustande. Angebote bestimmen die Leistungen, die Vergütung und gegebenenfalls die Laufzeit sowie die Abrechnung. Kostenpflichtige Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung, soweit sie nicht bereits vereinbart sind.
3. Zusammenarbeit und Mitwirkung
Der Kunde stellt vereinbarte Inhalte, Informationen, Freigaben und erforderliche Zugänge rechtzeitig bereit. Er darf dem Studio nur Materialien zur Nutzung überlassen, für die die erforderlichen Rechte bestehen. Zugangsdaten sind über einen geeigneten sicheren Übermittlungsweg bereitzustellen.
Verzögert sich die Leistung wegen ausstehender notwendiger Mitwirkung, informiert das Studio den Kunden über die Auswirkungen auf vereinbarte Termine. Zusätzlicher Aufwand wird nicht ohne Abstimmung als neue Leistung beauftragt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Der Kunde prüft Entwürfe und Freigabevorlagen insbesondere auf Namen, Kontaktdaten, Preise, Texte und sonstige von ihm bereitgestellte Angaben. Diese Mitwirkung ersetzt nicht die Verantwortung des Studios für die vertragsgemäße Leistung.
4. Vergütung und zusätzliche Leistungen
Die Vergütung richtet sich nach dem angenommenen Angebot oder der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Alle als netto bezeichneten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungszeitpunkte, Vorauszahlungen und Abrechnungszeiträume ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag; soweit keine Regelung besteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Umfangs werden hinsichtlich Kosten und Terminfolgen abgestimmt. Gesetzlich geschuldete Mängelbeseitigung ist keine kostenpflichtige Zusatzleistung.
Eine Änderung der veröffentlichten Preise verändert bestehende Verträge nicht automatisch. Preisänderungen für bestehende Verträge bedürfen einer gesonderten wirksamen Grundlage.
5. Gestaltung, Print und Fotografie
Umfang, Ausgabeformate und vereinbarte Korrekturschleifen ergeben sich aus dem Angebot. Gestalterische Entscheidungen erfolgen innerhalb des vereinbarten Briefings. Abweichende persönliche Geschmacksvorstellungen begründen für sich genommen keinen Mangel, sofern die vereinbarte Beschaffenheit eingehalten wird; gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
Druckproduktion, Montage, Versand, Models, Reisen und Fremdlizenzen sind nur enthalten, soweit vereinbart. Vor Produktionsfreigaben erhält der Kunde die vereinbarte Vorlage zur Prüfung. Die Freigabe beseitigt keine Ansprüche wegen Fehlern, die erst anschließend entstehen oder aus der Vorlage nicht erkennbar waren.
Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde die finalen Logos und Grafiken als PDF-Dateien und die finalen Bilder als JPG- und PNG-Dateien. Die Dateien werden in einer für die vereinbarte Verwendung geeigneten Qualität bereitgestellt. Vektorbasiert erstellte Logos und Grafiken werden im PDF mit erhaltenen Vektorelementen ausgegeben, soweit die Gestaltung dies zulässt. Die Lieferung eines PDF beinhaltet keine Zusage einer offenen, vollständig bearbeitbaren Quelldatei. Weitere Ausgabeformate werden gesondert vereinbart; ausdrücklich zugesagte oder für den vereinbarten Vertragszweck erforderliche Eigenschaften bleiben geschuldet.
Offene Arbeits- und Quelldateien einschließlich bearbeitbarer Projektdateien, Ebenen, Vorentwürfe sowie fotografische Rohdateien gehören nicht zum Standardlieferumfang. Ihre Herausgabe erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung; eine etwaige zusätzliche Vergütung wird vorab vereinbart. Die Übergabe einer Datei erweitert die Nutzungsrechte nach Ziffer 13 nicht automatisch.
6. Websites und Social Media
Funktionen, Inhalte, Endgeräte- und Browserunterstützung sowie gegebenenfalls SEO-Maßnahmen werden im Angebot beschrieben. Ein bestimmtes Suchmaschinenranking, eine bestimmte Reichweite oder ein wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Laufende Pflege, redaktionelle Änderungen, rechtliche Aktualisierungen, Hosting, Datensicherung und Updates sind nur enthalten, wenn sie vereinbart wurden. Für zusätzlich eingesetzte kostenpflichtige Themes, Plugins und andere Drittprodukte werden Lizenzkosten und Zuständigkeit für Verlängerungen festgelegt.
Bei Social-Media-Leistungen werden Plattformen, Inhalte, Veröffentlichungsumfang und Freigaben gesondert vereinbart. Werbebudgets sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Das Studio schuldet keine vom Plattformbetreiber unabhängige Verfügbarkeit der Plattform; eigene vertragliche Pflichten und die Haftung nach Ziffer 12 bleiben unberührt.
7. Abnahme und Mängel
Soweit eine Werkleistung geschuldet wird, stellt das Studio das fertiggestellte Werk zur Abnahme bereit. Für Abnahme und Mängelrechte gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden; die Pflicht zur Beseitigung bestehender Mängel bleibt hiervon unberührt.
Der Kunde beschreibt erkannte Fehler möglichst nachvollziehbar und ermöglicht dem Studio die erforderliche Prüfung und Nacherfüllung. Eine pauschale Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen wird in diesem Entwurf nicht vereinbart.
8. Hosting und Domains
Hosting wird als gesonderte Leistung angeboten. Speicherplatz, E-Mail-Leistungen, Datenverkehr, Zertifikate, Zugänge und sonstige Paketmerkmale richten sich nach dem gebuchten Angebot. Das Studio bleibt Vertragspartner des Kunden, auch soweit es technische Leistungen eines Infrastrukturbetreibers nutzt.
Die für das Hosting bereitgestellten Server und deren Netzanbindung bis zum Übergabepunkt in das öffentliche Internet stehen mindestens 99 % der Zeit im Jahresmittel zur Verfügung. Maßgeblich ist das Kalenderjahr; bei einem unterjährigen Vertragsbeginn oder Vertragsende wird der tatsächliche Bereitstellungszeitraum innerhalb dieses Kalenderjahres zugrunde gelegt. Die Verfügbarkeit berechnet sich aus der Bereitstellungszeit abzüglich der Ausfallzeit, geteilt durch die Bereitstellungszeit. Wartungsbedingte Unterbrechungen werden als Ausfallzeit berücksichtigt. Störungen ausschließlich im Internetzugang des Kunden oder in öffentlichen Netzen außerhalb des bereitgestellten Übergabepunkts sind nicht Gegenstand dieser Verfügbarkeitsmessung. Störungen beim eingesetzten Hosting-Dienstleister werden nicht pauschal als Ereignisse außerhalb der Verantwortung des Studios ausgeschlossen. Die Messgröße betrifft die Hosting-Infrastruktur; vereinbarte Pflichten bezüglich der Website-Software sowie gesetzliche Mängel- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Supportumfang und gegebenenfalls vereinbarte Reaktionszeiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Kunde darf keine rechtswidrigen Inhalte oder schädliche Software bereitstellen und keine Nutzung vornehmen, die die Sicherheit der Infrastruktur gefährdet. Erforderliche Schutzmaßnahmen müssen sich auf das notwendige Maß beschränken. Soweit möglich, wird der Kunde vor einer notwendigen Einschränkung informiert; bei akuten Gefahren erfolgt die Information unverzüglich nachträglich.
Domainregistrierung, Verlängerung, Übertragung und Kündigung werden gesondert vereinbart. Die Zuteilung einer bestimmten Domain kann nicht zugesichert werden. Der Kunde ist für die Prüfung der Rechte an seinem gewünschten Domainnamen verantwortlich. Maßgebliche Vergabebedingungen werden vor der Beauftragung zugänglich gemacht.
Regelmäßige Website-Backups und WordPress-Updates sind nicht allein aufgrund eines Hostingvertrags enthalten. Soweit keine Datensicherung durch das Studio vereinbart ist, organisiert der Kunde eine seinem Bedarf entsprechende Sicherung. Eine pauschale Haftungsfreistellung des Studios folgt daraus nicht.
9. Optionaler regelmäßiger Backup-Service
Bei gesonderter Buchung richtet das Studio automatische Sicherungen der vereinbarten Website mit einer geeigneten Sicherungssoftware ein. Ein bestimmtes Softwareprodukt ist nicht Vertragsbestandteil. Ein Wechsel der Software darf den vereinbarten Sicherungsumfang und die vereinbarten Wiederherstellungsleistungen nicht einschränken. Je nach Paket erfolgt eine Sicherung täglich oder wöchentlich. Gesichert werden die vereinbarten Website-Dateien und Datenbanken auf Google Drive. E-Mail-Postfächer und weitere, außerhalb dieses Umfangs liegende Daten sind nicht automatisch eingeschlossen.
Es werden jeweils die zwei neuesten erfolgreich erstellten Sicherungsstände vorgehalten. Ältere Sicherungsstände werden im Rahmen der Rotation ersetzt. Daten und Änderungen nach dem letzten erfolgreich erstellten Sicherungsstand sind darin nicht enthalten.
Eine fortlaufende manuelle Kontrolle der Sicherungsläufe oder regelmäßige vollständige Wiederherstellungsproben sind im bisherigen Paketumfang nicht enthalten. Daraus folgt kein Ausschluss der Pflicht, den vereinbarten Sicherungsdienst fachgerecht einzurichten und zu erbringen. Für bekannt gewordene Störungen werden die erforderlichen weiteren Schritte mit dem Kunden abgestimmt.
Die Wiederherstellung auf Kundenwunsch ist beim regelmäßigen Backup-Service grundsätzlich gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Unentgeltlich geschuldete Nacherfüllung sowie eine nach Ziffer 10 vereinbarte Rücksetzung bei fehlgeschlagenen Updates bleiben davon unberührt.
Auf Wunsch stellt das Studio dem Kunden die für seine Website vorhandenen Backup-Dateien im verwendeten Sicherungsformat über einen geeigneten sicheren Übermittlungsweg bereit. Die Bereitstellung umfasst keine Wiederherstellung oder Migration. Die Herausgabe begründet keine unbegrenzte Archivierung. Zeitpunkt der Übergabe und anschließende Löschung nach Vertragsende richten sich nach der Leistungsvereinbarung und der Vereinbarung über Auftragsverarbeitung.
10. Optionaler WordPress-Update-Service
Bei gesonderter Buchung führt das Studio die Updates je nach Paket monatlich am 1. des Monats oder zweimal jährlich jeweils Anfang Januar und Anfang Juni durch. Der Beginn der Leistungserbringung wird in der Leistungsvereinbarung festgelegt. Gegenstand sind zum Termin verfügbare Updates für WordPress, das verwendete Theme und die vereinbarten installierten Plugins, soweit erforderliche Lizenzen und technische Voraussetzungen vorliegen.
Der Update-Service beinhaltet keine Erstellung einer zusätzlichen Datensicherung unmittelbar vor dem Update-Termin. Ein separat gebuchter regelmäßiger Backup-Service bleibt eine eigenständige Leistung mit dem dafür vereinbarten Sicherungsintervall. Ein vorhandener Sicherungsstand kann daher älter als der Update-Termin sein. Mit dem Update-Service wird keine Wiederherstellung auf den unmittelbar vor dem Update bestehenden Datenstand zugesagt. Die Pflicht des Studios zur fachgerechten Durchführung der beauftragten Updates und die Haftungsregelungen in Ziffer 12 bleiben unberührt.
Nach den Updates erfolgt eine Sichtprüfung der Website. Eine umfassende Prüfung sämtlicher Funktionen, Bestellabläufe oder Schnittstellen ist nicht enthalten, soweit sie nicht zusätzlich vereinbart wurde.
Schlägt ein durch das Studio durchgeführtes Update fehl, ist bei zusätzlich mit dem Studio abgeschlossenem Backup-Vertrag die Wiederherstellung der Website aus einem der letzten beiden im Rahmen dieses Vertrags vorhandenen Sicherungsstände ohne zusätzliches Entgelt enthalten. Verwendet wird der jüngste für die Wiederherstellung geeignete Stand; ist dieser ungeeignet, wird auf den älteren geeigneten Stand zurückgegriffen. Voraussetzung ist, dass dem Studio eine entsprechende verwendbare Sicherung zur Verfügung steht. Eine zusätzliche Sicherung unmittelbar vor dem Update wird nicht erstellt. Änderungen und Daten, die erst nach dem verwendeten Sicherungszeitpunkt entstanden sind, können bei der Wiederherstellung verloren gehen. Über den vorgesehenen Sicherungsstand und erkennbare Auswirkungen informiert das Studio den Kunden vor der Rücksetzung und stimmt das Vorgehen mit ihm ab. Ohne zusätzlich gebuchten Backup-Service ist eine Wiederherstellung nicht Bestandteil des Update-Service. Auch bei gebuchtem Backup-Service kann ohne geeigneten Sicherungsstand eine Wiederherstellung nicht zugesichert werden. Gesetzliche Nacherfüllungs- und Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen eigener Pflichtverletzungen des Studios, bleiben davon unberührt. Eine Fehleranalyse oder Anpassung inkompatibler Drittsoftware über die geschuldete Leistung hinaus wird nur nach gesonderter Beauftragung vergütet. Die Verantwortung des Studios für eigene Pflichtverletzungen bleibt unberührt.
Updates außerhalb der vereinbarten Termine, laufende Sicherheitsüberwachung und ein Notfalldienst sind nicht enthalten. Das gilt auch für zwischenzeitlich veröffentlichte Sicherheitsupdates. Einstellungen automatischer Updates werden mit dem Kunden abgestimmt; der gebuchte Terminservice ist keine Zusage einer durchgehend aktuellen oder vollständig gegen Angriffe geschützten Website.
11. Laufzeiten und Vertragsende
Verträge über den regelmäßigen Backup-Service und den WordPress-Update-Service können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung kann in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Entscheidend ist der Zugang der Kündigung bei der anderen Vertragspartei. Für Hosting- und Domainverträge gelten die jeweils gesondert vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Die Beendigung eines einzelnen Zusatzpakets beendet andere Verträge nicht automatisch. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Vor Beendigung von Hosting- und Datensicherungsleistungen werden die vertraglich geschuldete Datenbereitstellung, ein gegebenenfalls beauftragter Umzug und die anschließende Löschung abgestimmt. Eine unbegrenzte Archivierung ist nicht vereinbart. Aufbewahrungs- und Löschpflichten sowie einschlägige datenschutzrechtliche Vereinbarungen bleiben unberührt.
12. Haftung
Das Studio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Eine ausdrücklich übernommene Garantie bleibt unberührt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Studio bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
Diese Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Studios. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen; für Schadensersatzansprüche gelten die vorstehenden Bestimmungen. Die Regelung trifft keinen pauschalen Ausschluss für Datenverlust, Betriebsunterbrechungen oder den Einsatz von Drittanbietern.
13. Urheber- und Nutzungsrechte
13.1 Grundsatz
Die Urheberrechte an den vom Studio geschaffenen Leistungen verbleiben beim jeweiligen Urheber, soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die vertraglich erlaubte Nutzung; sie begründen keinen gesetzlichen Urheberrechtsschutz für nicht schutzfähige Leistungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
13.2 Umfang der Nutzung
Umfang, Dauer, Gebiet und Ausschließlichkeit der eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich vorrangig aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Nutzungsrechte nach vollständiger Zahlung der Vergütung für die betreffende Gestaltungsleistung eingeräumt.
Für individuell für den Kunden geschaffene und zur Nutzung freigegebene finale Logos erhält der Kunde, soweit entsprechende Rechte bestehen und vom Studio eingeräumt werden können, ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Unternehmensauftritt. Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf Geschäftspapieren, Websites, in sozialen Medien, in Werbung sowie auf Beschilderungen, Verpackungen und Werbemitteln für das betreffende Unternehmen. Die Regelungen zu Drittmaterialien nach Ziffer 13.6 bleiben unberührt.
Bei sonstigen Grafiken, Fotografien und Layouts richtet sich der Umfang der Nutzung nach dem gemeinsam zugrunde gelegten Vertragszweck, insbesondere den vereinbarten Medien und Einsatzbereichen. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
13.3 Änderungen und technische Anpassungen
Gestalterische Änderungen der gelieferten Logos und Grafiken durch den Kunden oder durch Dritte bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Studios in Textform, beispielsweise per E-Mail. Dazu gehören insbesondere Änderungen von Form, Proportionen, Farben, Schriften oder der Anordnung prägender Gestaltungselemente.
Ohne gesonderte Zustimmung zulässig sind proportionale Größenanpassungen, Dateiformatkonvertierungen und für die vereinbarte Nutzung erforderliche technische Aufbereitungen, etwa für Druck oder Bildschirmdarstellung, sofern der gestalterische Charakter gewahrt bleibt. Vereinbarte Bearbeitungsrechte sowie Änderungen, denen der Urheber seine Einwilligung nach Treu und Glauben nicht versagen kann, bleiben unberührt. Bestimmungsgemäße redaktionelle Änderungen an zur Bearbeitung überlassenen Vorlagen oder Websites werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.
13.4 Weitergabe und Nutzung durch Dritte
Der Kunde darf die finalen Dateien an beauftragte Dienstleister, beispielsweise Druckereien, Werbetechniker oder Webagenturen, weitergeben, soweit dies zur Ausführung der erlaubten Nutzung für den Kunden erforderlich ist. Eine eigenständige Nutzung für andere Auftraggeber, ein Weiterverkauf oder die Einräumung eigener Verwertungsrechte an diesen Dienstleister ist davon nicht umfasst. Der Kunde informiert den Dienstleister über die für dessen Tätigkeit geltenden Nutzungs- und Bearbeitungsbeschränkungen.
Eine Übertragung oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte sowie eine Überlassung zur eigenständigen Nutzung durch andere Unternehmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, soweit nicht gesetzlich zulässig. Die vereinbarte Veröffentlichung und Verbreitung der fertigen Werbe- und Kommunikationsmittel für den Kunden bleibt erlaubt.
13.5 Entwürfe und Arbeitsdateien
Nicht ausgewählte oder nicht zur Nutzung freigegebene Entwürfe dürfen ohne vorherige Zustimmung des Studios in Textform weder verwendet noch zur Ausführung an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für die Verwendung solcher Entwürfe in abgewandelter Form. Eine Weitergabe zur internen Bewertung und Abstimmung des Auftrags bleibt zulässig. Individuelle Vereinbarungen und gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
Lieferformate und die gesondert zu vereinbarende Herausgabe offener Arbeitsdateien richten sich nach Ziffer 5. Aus der technischen Bearbeitbarkeit einer gelieferten Datei folgt keine über diese Vereinbarung hinausgehende Bearbeitungserlaubnis.
13.6 Drittmaterialien und Referenznutzung
Rechte an Drittmaterialien, beispielsweise Stockbildern oder Schriften, richten sich nach den jeweils mitgeteilten Lizenzbedingungen. Abweichungen von den zugesagten Nutzungsrechten werden vor Vertragsschluss offengelegt und vereinbart.
Eine Nutzung von Kundenprojekten, Namen oder Logos als öffentliche Referenz erfolgt nur auf Grundlage einer entsprechenden Erlaubnis. Vertrauliche Inhalte werden nicht veröffentlicht.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Soweit das Studio personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung über Auftragsverarbeitung abgeschlossen. Diese regelt insbesondere Weisungen, technische und organisatorische Maßnahmen, eingesetzte Unterauftragsverarbeiter sowie Rückgabe und Löschung von Daten. Die Website-Datenschutzerklärung ersetzt diese Vereinbarung nicht.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Individuelle Vereinbarungen bleiben auch dann vorrangig, wenn sie nicht schriftlich getroffen wurden. Änderungen sollten zur Dokumentation in Textform festgehalten werden.
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine einseitige Änderung bestehender Verträge durch bloße Veröffentlichung neuer AGB wird nicht vereinbart.